Klasse A1


Voraussetzungen

Führerscheinklasse A1 ab 16 Jahre. Ausbildungsbeginn mit 15 ½ Jahren möglich.

Theorie

12 Doppelstunden Grundunterricht
4 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht

Praxis

5x 45 Min Überlandfahrt
4x 45 Min Autobahnfahrt
3x45 Min Dämmerung / Nachtfahrt
Übungsstunden ist keine Mindest Anzahl vorgeschrieben, diese hängen individuell
vom Fahrschüler ab. (Übungsstunden so viele wie nötig)

Fahrzeuge

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von
nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht
übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.


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