Klasse AM
Voraussetzungen
Führerscheinklasse AM ab 15 Jahre. Ausbildungsbeginn mit 14 ½ Jahren möglich.
Theorie
12 Doppelstunden Grundunterricht
2 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht
Praxis
Übungsstunden ist keine Mindest Anzahl vorgeschrieben, diese hängen individuell
vom Fahrschüler ab. (Übungsstunden so viele wie nötig)
Fahrzeuge
Für alle AM-Fahrzeuge gilt: bbH 45 km/h / Hubraum Verbrennungsmotor max. 50 cm³
bzw. Dieselmotor max. 500 cm³.
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel
bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
b) Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e)8
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW;
Leermasse max. 270 kg.
c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e)8
Sitzplätze max. 2;
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4
kW bei Quads);
Leermasse max. 425 kg.