Klasse B


Voraussetzung

Führerscheinklasse B ab 18 Jahre. Ausbildungsbeginn mit 17 ½ Jahren möglich
Führerscheinklasse BF17 ab 17 Jahre. Ausbildungsbeginn 16 ½ Jahren möglich

Theorie

12 Doppelstunden Grundunterricht
2 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht

Praxis

5x 45 Min Überlandfahrt
4x 45 Min Autobahnfahrt
3x45 Min Dämmerung / Nachtfahrt
Übungsstunden ist keine Mindest Anzahl vorgeschrieben, diese hängen individuell
vom Fahrschüler ab. (Übungsstunden so viele wie nötig)

3 Ausbildungsmöglichkeiten wählbar

Ausbildung auf Schaltfahrzeugen Prüfung auf Schaltgetriebe (danach Fahrt auf
Schalt und Automatikfahrzeugen möglich)
Ausbildung auf Automatik (danach nur Fahrt auf Automatik Fahrzeugen möglich.
Eintrag B78)
Kombinierte Ausbildung und Prüfung auf Automatik (danach Fahrt auf Schalt und
Automatikfahrzeugen möglich. Eintrag B197)

Fahrzeuge

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A – mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht
Sitzplätzen außer dem Führersitz auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige
Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt). Außerdem – nur in
Deutschland – dreirädrige Kraftfahrzeuge



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